Dr. Karl Mayer Immobilien, Helmut Ontl Dipl. Kfm. (FH) Tschechien. Immobilien Wien, Wuppertal, Tschechien, Kanaren, Immobilien. Teneriffa Immobilien - Real Estate : Teneriffa Bungalows Villen Häuser Fincas Teneriffa Eigentum und Grundbesitz vermittelt Dr. Mayer Teneriffa Immobilienbüro
Fincas Teneriffa
Immobilien bis 500.000.-
Häuser ab 500.000.-
Teneriffa Villen Nord + Süd
Teneriffa Appartements
[ Immobilien auf La Palma] [ Fincaanlagen Teneriffa ] [ Hotels ] [ Gewerbe [ Baugrundstücke ] Investoren auf Teneriffa ]  [ Immobilien auf Fuerteventura
[ Teneriffa Villen     für die besonders anspruchsvolle Kundschaft ]                       [ Investoren Weltweit ]

Wir garantieren jedem Käufer ein rund um Sorglospaket!

Wir betreuen und begleiten Sie auf allen Wegen.

Unsere Tätigkeiten umfassen alle nötigen Abwicklungen des Immobilienverkaufs, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar.

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie und lösen alle möglichen Probleme.

Beschaffen Ihnen wenn erforderlich die nötigen Dolmetscher, Steuerberater, Gestoren, Architekten, Rechtsanwälte oder Notare, und sind bei GmbH-Gründungen behilflich.

Lösen für Sie alle Erbschafts-Angelegenheiten auf Teneriffa.


Unsere Berufung besteht in der Tätigkeit, dem Käufer eine lastenfreie im Grundbuch eingetragene Immobilie,

und dem Grundstücksbesitzer sein Geld zu beschaffen!




Dr. Mayer & Partner

Immobilien und Handelsgesellschaft S.L.
Filiale Teneriffa-Nord
E - 38430 Icod de los Vinos, Ctra. Vieja a la Vega 16
E-mail: DR. MAYER & PARTNER Maklerbüro
Fax.: 0034 922 122 407
Telefon von 9.°° bis 17.°°
Büro: 0034 922 81 29 07, Mobil: 0034 609 038945

Gesellschafter:

Dr. Karl Mayer
1190 Wien,
Dr. Karl Mayer privat
und
Helmut Ontl Teneriffa privat

Legen Sie Ihr Geld in Immobilien an, die Entwertung läuft schneller als Sie denken!


Aktuelle Schuldenuhr von Deutschland

Schuldenuhr Deutschland
Die Zahl zeigt die Gesamtverschuldung von Bund, Bundesländern und Kommunen in Deutschland an.

Kaufbedingungen für Immobilien nach spanischem Recht:

1. Käufer und Verkäufer müssen im Besitz einer N. I. E. - Nummer sein, oder über eine spanische GmbH verfügen können.
2. Die Immobilie muss im örtlichen Grundbuch verzeichnet sein.
3. Bargeldkauf über Euro 10.000,- ist nicht erlaubt, die Kaufsumme muss per Bankpapier fliessen.
4. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5%.
5. Notarkosten, inkl. Grundbucheintrag, Dolmetscher und Gestor betragen zusammen ca. 1,5%.
6. Anzahlung üblicherweise ca. 10% mit Privatvertrag nach spanischem Sonderrecht und Beurkundung binnen ca. 4 bis 6 Wochen.
7. Lastenfreier Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung bei notarieller Unterschrift im Notariat.
8. Bargeldeinfuhr ab 10.000,- Euro muss ab 2011 immer ohne Aufforderung vorher deklariert werden. ( Auch Schecks)

9. Grundsätzlich lastenfreie Übergabe am runden Tisch beim Notar.

Allgemeine Steuerrichtlinien - ab 2008

Wertzuwachsteuer Plusvalia Gewinnabschlagsteuer.

Erbschaftssteuer

Neues Geldwäschegesetz ab 2011



Gutachterkosten für Immobilien, bzw. Verkehrswertgutachten bei Erbschaften u.s.w.


Die Honorierung im privaten Bereich lehnt sich in einigen Bereichen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung des Jahres 2002 (HOAI) an.

Es kann sowohl ein Zeithonorar (120,- €/Stunde) als auch ein Tabellenhonorar (s.u. Honorartabelle) vereinbart werden.
Tagessätze sind in Einzelfällen möglich.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur des Immobilienobjektes erhalten Sie von uns gern auch ein verbindliches Angebot.

Aufgrund der hohen Qualitätsanforderunge und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen des jeweiligen regionalen und örtlichen Immobilienmarktes veranschlagen wir ein Mindesthonorar für vollständige Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB von 1.250,- € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten.

Wird dieses Honorar von dem Tabellenwert oder dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.

Für sonstige sachverständige Leistungen wie Stellungnahmen, Marktwertschätzungen oder Immobilienerwerbsbegleitungen schlagen wir Pauschalhonorare vor.
In Einzelfällen sind Pauschalhonorare auch für Verkehrswertgutachten nötig und möglich.
Gern teilen wir diese auf Anfrage mit.
Die Honorierung bei Gerichtsgutachten wird nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach dem JVEG vorgenommen.

Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI

Wert

Euro

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

 

von

bis

von

bis

 

Euro

Euro

 

bis 250.000

977

1.193

1.157

1.628

 

300.000

1.071

1.304

1.264

1.779

 

350.000

1.149

1.397

1.356

1.908

 

400.000

1.207

1.479

1.425

2.012

 

450.000

1.266

1.546

1.490

2.104

 

500.000

1.318

1.611

1.559

2.198

 

750.000

1.563

1.912

1.847

2.610

 

1.000.000

1.776

2.180

2.104

2.965

1.250.000

1.981

2.417

2.336

3.292

1.500.000

2.164

2.644

2.548

3.599

1.750.000

2.357

2.877

2.780

3.917

2.000.000

2.510

3.062

2.956

4.165

2.250.000

2.671

3.249

3.150

4.437

2.500.000

2.856

3.487

3.382

4.757

3.000.000

3.152

3.849

3.724

5.253

3.500.000

3.450

4.194

4.079

5.771

4.000.000

3.729

4.569

4.410

6.250

4.500.000

4.082

5.027

4.837

6.851

5.000.000

4.348

5.314

5.148

7.274

7.500.000

5.706

6.973

6.762

9.511

10.000.000

7.071

8.555

8.242

11.719

12.500.000

8.340

10.180

9.903

13.974

15.000.000

9.369

11.433

10.980

15.440

17.500.000

10.547

12.776

12.386

17.350

20.000.000

11.268

13.788

13.368

18.856

22.500.000

12.328

15.163

14.692

20.661

25.000.000

13.443

16.593

16.068

22.634

25.564.594

13.692

16.914

16.377

23.085

 

 

home
Haftung
Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Seiten besucht haben.
Wir stellen unser Angebot mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen und aktualisieren es ständig.
Dennoch können wir leider nicht für Fehlerfreiheit garantieren.
Die auf dieser Webseite unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Wir haften im Rahmen der jeweils gültigen Landesgesetze oder nach internationalem Internetrecht.