I m m o b i l i e n N e tz

Dr. Karl Mayer Immobilien Teneriffa,
Minela s. l.
NIF: B38393096
Ctra. Vieja a la Vega 16
38430 Icod de los Vinos Teneriffa/Spanien
Telefon (Mo-Fr.): +34 922 81 29 07
FAX: +34 922 122 407
E-Mail: office@drmayer-immobilien.de

Kaufbedingungen für Immobilien nach spanischem Recht:

1.   Käufer und Verkäufer müssen im Besitz einer N. I. E. - Nummer sein, diese ist binnen 2 bis 10 Tagen beim Konsulat oder bei der Fremdenverkehrspolizei vor Ort zu bekommen.
2.   Der Ankauf ist auch über eine anonyme (spanische GmbH möglich ( Gründungszeit ca. 2 bis 4 Tage.)
3.   Alle von uns angebotenen Immobilien sind im örtlichen Grundbuch eingetragen.
4.   Die Kaufsumme muss per bares Bankpapier bei der Beurkundung fliessen, Bargeld ist nur bis zu einer Summe von Euro 9.999,- möglich.
5.   Die Grunderwerbsteuer für Immobilien betragen 6,5% und sind binnen 30 Tage nach Beurkundung zahlbar.
6.   Notarkosten, inkl. Grundbucheintrag, Dolmetscher, Gestor und Steueradresse betragen zusammen ca. 1,5%.
7.   Anzahlung üblicherweise ca. 10% mit Privatvertrag nach internationalem Optionsrecht, Restzahlung und Beurkundung binnen ca. 4 bis12 Wochen.
8.   Lastenfreier Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung bei notarieller Unterschrift im Notariat.
9.   Notaranderkonten gibt es in Spanien nicht !
10.  Bargeldeinfuhr ab 9.999,- Euro muss ab 2011 immer ohne Aufforderung deklariert werden. ( Auch Schecks oder andere Wertpapiere )
11.  Grundsätzlich lastenfreie Übergabe nebst Objektschlüssel am runden Tisch beim Notar.
12.  Spanische, sogenannte elektronische Auflassungsvormerkung, binnen ca. 60 Minuten nach Notarvertrag.
13.  Bitte beachten Sie das aktuelle Geldwäschegesetz.
14.  Die beliebte Sonderegel für Vollkaufleute gilt natürlich unverändert.

Allgemeine Steuerrichtlinien - ab

Wertzuwachsteuer Plusvalia Gewinnabschlagsteuer.     Erbschaftssteuer     Energiepass    Energieausweis in Spanien Teneriffa     Neues Geldwäschegesetz ab 2011

Wir garantieren jedem Käufer ein rund um Sorglospaket!

Wir betreuen und begleiten Sie auf allen Wegen.

Unsere Tätigkeiten umfassen alle nötigen Abwicklungen des Immobilienverkaufs, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar.

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie und lösen alle möglichen Probleme.

Beschaffen Ihnen wenn erforderlich die nötigen Dolmetscher, Steuerberater, Gestoren, Architekten, Rechtsanwälte oder Notare, und sind bei GmbH-Gründungen behilflich.

Lösen für Sie alle Erbschafts-Angelegenheiten auf Teneriffa.


Unsere Berufung besteht in der Tätigkeit, dem Käufer eine lastenfreie im Grundbuch eingetragene Immobilie,

und dem Grundstücksbesitzer sein Geld zu beschaffen!



Wir bitten Sie, unsere Ehrlichkeit zu entschuldigen,

wir sagen nicht unbedingt was Sie hören wollen,

aber wir sind immer rücksichtslos ehrlich!


Filiale: Dr. Mayer-Immobilienangebote Teneriffa
Minela s. l.
E - 38430 Icod de los Vinos, Ctra. Vieja a la Vega 16
E-mail: DR. MAYER & PARTNER Maklerbüro
Fax.: 0034 922 122 407
Telefon von 9.°° bis 17.°°
Büro: 0034 922 81 29 07, Mobil: 0034 609 038945

vertreten durch
lizenzinhaber Helmut Ontl Immobilien
Minela s. l.
Ctra. Vieja a la Vega No.16, 38430 Icod de los Vinos, Tenerife Registro: Tenerife, Geschäftsführer Helmut Ontl
E-Mail Helmut@ontl.info
Minela s.l.
CIF: B38393096
Ctra. Vieja a la Vega No.16, 38430 Icod de los Vinos,
Dr. Karl Mayer privat

Helmut Ontl privat



Gutachterkosten für Immobilien, bzw. Verkehrswertgutachten bei Erbschaften u.s.w.


Die Honorierung im privaten Bereich lehnt sich in einigen Bereichen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung des Jahres 2013 (HOAI) an.

Es kann sowohl ein Zeithonorar (120,- €/Stunde) als auch ein Tabellenhonorar (s.u. Honorartabelle) vereinbart werden.
Tagessätze sind in Einzelfällen möglich.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur des Immobilienobjektes erhalten Sie von uns gern auch ein verbindliches Angebot.

Aufgrund der hohen Qualitätsanforderunge und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen des jeweiligen regionalen und örtlichen Immobilienmarktes veranschlagen wir ein Mindesthonorar für vollständige Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB von 1.450,- € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten.

Wird dieses Honorar von dem Tabellenwert oder dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.

Für sonstige sachverständige Leistungen wie Stellungnahmen, Marktwertschätzungen oder Immobilienerwerbsbegleitungen schlagen wir Pauschalhonorare vor.
In Einzelfällen sind Pauschalhonorare auch für Verkehrswertgutachten nötig und möglich.
Gern teilen wir diese auf Anfrage mit.
Die Honorierung bei Gerichtsgutachten wird nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere nach dem JVEG vorgenommen.

1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt:

1    Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI (Auszug)

Wert

Euro

 

 

 

 

  50.000

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

zuzüglich gesetzliche Mwst.

zuzüglich gesetzliche Mwst.

von

bis

von

bis

Euro

Euro

435

531

516

729

100.000

731

894

865

1.225

125.000

860

1.050

1.017

1.430

150.000

976

1.186

1.153

1.620

200.000

1.157

1.414

1.370

1.928

250.000

1.315

1.605

1.557

2.191

300.000

1.442

1.574

1.701

2.394

350.000

1.547

1.879

1.825

2.568

400.000

1.625

1.990

1.918

2.708

450.000

1.704

2.080

2.005

2.831

500.000

1.775

2.167

2.099

2.958

750.000

2.104

2.573

2.486

3.513

1.000.000

2.391

2.662

2.831

3.990

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