Kaufbedingungen für Immobilien nach spanischem Recht:


  1. Käufer und Verkäufer müssen im Besitz einer N. I. E. - Nummer sein, diese ist binnen 2 bis 10 Tagen beim Konsulat oder bei der Fremdenverkehrspolizei vor Ort zu bekommen.
  2. Der Ankauf ist auch über eine anonyme spanische GmbH möglich (Gründungszeit ca. 2 bis 4 Tage.)
  3. Alle von uns angebotenen Immobilien sind im örtlichen Grundbuch eingetragen.
  4. Die Kaufsumme muss per bares Bankpapier bei der Beurkundung fliessen, Bargeld ist nur bis zu einer Summe von Euro 9.999,- möglich.
  5. Die Grunderwerbsteuer für Immobilien betragen 6,5% und sind binnen 30 Tage nach Beurkundung zahlbar.
  6. Notarkosten, inkl. Grundbucheintrag, Dolmetscher, Gestor und Steueradresse betragen zusammen ca. 1,5%.
  7. Anzahlung üblicherweise ca. 10% mit Privatvertrag nach internationalem Optionsrecht, Restzahlung und Beurkundung binnen ca. 4 bis12 Wochen.
  8. Lastenfreier Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung bei notarieller Unterschrift im Notariat.
  9. Notaranderkonten gibt es in Spanien nicht!
  10. Bargeldeinfuhr ab 9.999,- Euro muss seit 2011 immer ohne Aufforderung deklariert werden. (Auch Schecks oder andere Wertpapiere)
  11. Grundsätzlich lastenfreie Übergabe nebst Objektschlüssel am runden Tisch beim Notar.
  12. Spanische, sogenannte elektronische Auflassungsvormerkung, binnen ca. 60 Minuten nach Notarvertrag.
  13. Bitte beachten Sie das aktuelle Geldwäschegesetz.
  14. Die beliebte Sonderegel für Vollkaufleute gilt natürlich unverändert.

Allgemeine Steuerrichtlinien ►
Wertzuwachsteuer Plusvalia Gewinnabschlagsteuer ►
Erbschaftssteuer ►
Energiepass Energieausweis in Spanien Teneriffa ►
Neues Geldwäschegesetz seit 2011 ►


Wir garantieren jedem Käufer ein rund um Sorglospaket!

Wir betreuen und begleiten Sie auf allen Wegen.

  • Unsere Tätigkeiten umfassen alle nötigen Abwicklungen des Immobilienverkaufs, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar.
  • Wir kümmern uns um Ihre Immobilie und lösen alle möglichen Probleme.
  • Beschaffen Ihnen wenn erforderlich die nötigen Dolmetscher, Steuerberater, Gestoren, Architekten, Rechtsanwälte oder Notare, und sind bei GmbH-Gründungen behilflich.
  • Lösen für Sie alle Erbschafts-Angelegenheiten auf Teneriffa.
  • Unsere Berufung besteht in der Tätigkeit, dem Käufer eine lastenfreie im Grundbuch eingetragene Immobilie, und dem Grundstücksbesitzer sein Geld zu beschaffen!

Wir bitten Sie, unsere Ehrlichkeit zu entschuldigen, wir sagen nicht unbedingt was Sie hören wollen, aber wir sind immer rücksichtslos ehrlich!